Initiative für lebenswertere Orte an der B7, B236 und B480

Beitragsordnung

Beitrags- und Gebührenordnung des Mobilitätsverein Sauerland

§ 1 Präambel

Diese Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen der Beitragsordnung können nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem festgelegten Zeitpunkt, ansonsten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.

§ 2 Beiträge

Der Höhe des Jahresbeitrag kann vom Mitglied eigenständig gewählt werden (ab 0 €).

Es werden Empfehlungen ausgesprochen:

Natürliche Personen: 12 Euro bis 24 Euro

Unternehmen und Vereine: 25 Euro bis 50 Euro

Kommunen / AÖR: 200 Euro

  • Erfolgt der Vereinsbeitritt nach dem 30. Juni des Jahres wird nur noch ein halber Jahresbeitrag erhoben.
  • Der Vorstand ist berechtigt, für Mitglieder ohne oder mit nur geringem Einkommen befristet einen reduzierten Beitrag festzulegen. Die Ermäßigung muss beantragt und durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.
  • Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§ 3 Zahlweise und Fälligkeit

  • Die Zahlweise des Mitgliedbeitrags erfolgt per Lastschrifteinzug. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. März des jeweiligen Jahres eingezogen.
  • Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Wird das versäumt und dem Verein entstehen dadurch Mehrkosten, gehen diese zulasten des betreffenden Mitglieds.
  • Die Zahlung der Aufnahmegebührt erfolgt per Überweisung und ist mit Zugang der Aufnahmebestätigung fällig.

§ 4 Säumnis

Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung drei Monate im Verzug, ergeht an das Mitglied eine schriftliche Mahnung. Zahlt ein Mitglied trotz zweifacher schriftlicher Mahnungen oder länger als sechs Monate den Beitrag nicht, so erfolgt gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Ausschluss aus dem Verein.

Gültig ab: 24.5.2024